Mitgliederversammlung des TCC am 31. März 2023
Am Freitag den 31. März 2023 findet die diesjährige Mitgliederversammlung im Clubhaus des TCC statt. Beginn der Veranstaltung ist 19:30 Uhr. Die Mitglieder wurden fristgerecht (zwei Wochen vor der Versammlung) bereits per Brief zu dieser Veranstaltung eingeladen, bzw. ist die Einladung noch unterwegs.
Die Tagesordnungspunkte folgend:
- Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Berichte der Vorstandsmitglieder
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Genehmigung der Bilanz und der Jahresrechnungen 2022
- Ehrungen
- Wahl eines Wahlleiters
- Entlastung des Vorstandes
- Neuwahl des Vorstandes
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Satzungsänderung
- Anträge (Vorstand/Mitglieder)
- Verschiedenes
Zudem werden weitere Themen die für das Jahr 2023 anstehen aufgegriffen, erklärt und besprochen.
Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.
Zur Satzungsänderung:
Aus unserer Satzung:
15: Ordentliche Mitgliederversammlung
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt. Die Einberufung muss mindestens 14 Tage vor dem Termin der Versammlung schriftlich erfolgen und die vom Vorstand festzusetzende Tagesordnung enthalten.
2. Die Mitgliederversammlung wird nach der Geschäftsordnung durchgeführt, die der Satzung als Anhang beigefügt ist.
Der Ausdruck “im ersten Quartal“ wird durch den Ausdruck “im ersten Halbjahr ersetzt“
Das Wort schriftlich wird durch den Ausdruck in Textform ersetzt. Nach Auffassung des Amtsgericht Kaiserslautern ist dadurch eine Einladung auch per email zulässig.