Neue Corona-Regeln ab 24. November 2021 im TCC
Liebe Gäste,
In der Gaststätte, in Vorraum, Umkleidezone und HALLE gilt auschließlich die 2G Regelung ab Mittwoch, 24.11.2021.Die rechtliche Grundlage für ganz Rheinland – Pfalz regelt die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 23.11.21. Empfindliche Strafen können unseren Verein und die Betreiber der Gaststätte treffen, auch eine Schließung ist bei Fehlverhalten möglich. Ausnahmen werden wir weder bei Mitgliedern noch bei Fremden zulassen.
Um Kindern und Jugendlichen weiterhin gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, gelten Kinder bis einschließlich 12 Jahren als geimpft oder genesen. Für Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G – wenn zu den obligatorischen zwei Tests pro Woche in der Schule noch ein dritter, aktueller Test vorliegt. Dies kann, etwa für die Teilnahme in Sportvereinen oder Musikschulen, auch ein Selbsttest sein.
Alle weiteren Infos könnt ihr dem aktuellen Hygienekonzept des TCC entnehmen.
Der Vorstand des Tennisclub Caesarpark Kaiserslautern e.V.